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Portal Atlantis ® - Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsgegenstand / –abschluss
§ 3 Leistungen von Portal Atlantis ®
§ 4 Verantwortlichkeiten des Nutzers
§ 5 Abrechnung (Vergütungen), Zahlungsbestimmungen
§ 6 Termine / Fristen
§ 7 Statistiken / Bewertungen
§ 8 Geschäftskunden / Steuern
§ 9 Rechte Portal Atlantis ®
§ 10 Haftung / Gewährleistung
§ 11 Störungsbeseitigung
§ 12 Höhere Gewalt
§ 13 Datenschutz / Urheberrechte
§ 14 Telefonüberwachung
§ 15 Laufzeit / Kündigung / Bonität
§ 16 Schlussbestimmungen

 

 

§ 1 Allgemeines

1. Begriffsbestimmungen

a) Nutzer im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer sich bei Atlantis Dienstleistungen, hier: Portal Atlantis® angemeldet und registriert hat. Nutzer sind somit die Mitglieder und die Berater.

b) Mitglied im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer sich bei Atlantis Dienstleistungen angemeldet und registriert hat, um die dort angebotenen, teilweise kostenpflichtigen, Dienste in Anspruch nehmen zu können.

c) Berater im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer sich als selbständiger Berater bei Atlantis Dienstleistungen angemeldet hat, um hierüber selbst erstellte Inhalte und Auskünfte zum kostenpflichtigen Abruf durch Mitglieder bereitzustellen. Berater sind gleichzeitig Mitglieder.

d) Besucher im Sinne dieser Bestimmungen ist, wer sich auf Atlantis Dienstleistungen informiert, ohne sich anzumelden oder zu registrieren.

2. Geltungsbereich

a) Die Beratungsportale von Atlantis Dienstleistungen – nachfolgend „Portale“ genannt – sind Vermittlungsplattformen, bereitgestellt von der Firma Atlantis Dienstleistungen, Inhaber Michael Kolb, Pfarrgartenstr. 19, 71088 Holzgerlingen (Deutschland), und erbringen Ihre Dienste und Leistungen für Nutzer, Mitglieder und Berater entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Dienste und Leistungen, insofern einzelvertraglich nicht etwas anderes bestimmt ist. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Mitgliedern oder Beratern.

b) Die einzelnen Vertragsgegenstände ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  der jeweiligen auf unseren Angebotswebseiten im Internet unter den Domains www.portal-atlantis.de, www.portal-aurora.de, www.portal-leonidas.de, www.portal-minerva.de, www.portal-omega.de und www.portal-solaris.de veröffentlichten – oder in Form eines schriftlichen Angebots unterbreiteten – Leistungsbeschreibungen, Preise und Vergütungen, den Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (abrufbar im Internet unter www.bundesnetzagentur.de) - im nachfolgenden vereinfacht „Bundesnetzagentur“ genannt - für einzelne Servicenummern sowie dem Verhaltenskodex der FST e.V. (jederzeit abrufbar unter www.fst-ev.de).

c) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen von Nutzern erkennt Atlantis Dienstleistungen nicht an, dies gilt auch wenn Atlantis Dienstleistungen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen gelten nur, wenn Atlantis Dienstleistungen diese ausdrücklich und schriftlich mit Gegenzeichnung akzeptiert. Im Übrigen gelten die allgemeinen, gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen.

3. Änderungen

a) Atlantis Dienstleistungen behält sich vor und ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, seine Preisliste, Vergütungsliste und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu ändern und anzupassen. Atlantis Dienstleistungen ist darüber hinaus berechtigt, die angebotenen Leistungen und Dienste jederzeit einzustellen, wenn z.B. regulierende Änderungen, Bedingungen oder Rahmenbedingungen oder sonstige andere behördliche, wirtschaftliche oder betriebliche Bedingungen dies erforderlich machen.
Sollte Atlantis Dienstleistungen Änderungen in den einzelnen Vertragsbestandsteilen (z.B. den AGB) vornehmen, werden diese auf den Portal-Internetseiten von Atlantis Dienstleistungen veröffentlicht und/oder zum Download im pdf-Format bereitgestellt. Der Nutzer wird auf elektronischem Weg (per E-Mail an seine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse) mit einem Link zu unseren Internetseiten und den Vertragsbestimmungen informiert. Auf ausdrücklichen Wunsch sendet Atlantis Dienstleistungen entsprechende Dokumente auch auf dem elektronischen Weg (per E-Mail) oder per Post an den Nutzer.

b) Die jeweilige Änderung tritt jeweils zum 1. des Monats nach Veröffentlichung und Bekanntgabe in Kraft. Sollten die Änderungen zu Ungunsten des Nutzers ergehen, kann der Nutzer jederzeit ein Kündigungsrecht in Anspruch nehmen und mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Nutzer nicht, so werden die Änderungen zu Beginn des darauffolgenden Monats nach Veröffentlichung und Bekanntgabe wirksam. Die Änderung der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber bildet kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht dann, wenn mit der Mehrwertsteuererhöhung bedingt durch regulative Richtlinien eine für den Berater wertmäßig nachteilige Stellung entsteht.

§ 2 Vertragsgegenstand / –abschluß


1. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Kontakten zwischen Nutzern, d.h. zwischen Mitgliedern und Beratern über Servicerufnummern im Telekommunikationsnetz und entsprechender weiterer Dienste und Leistungen in diesem Zusammenhang (z.B. Online-Chat oder E-Mail-Kontakt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Plattform besteht nicht.

2. Der Nutzer erhält Zugang zu den Online-Verwaltungsbereichen (Administrations-Plattform) von Atlantis Dienstleistungen durch eine separate Zugangskennung.

3. Sämtliche Angebote, angebotenen Produkte, Dienste und Leistungen von Atlantis Dienstleistungen sind unverbindlich und freibleibend.

4. Anmeldung, Annahme und Zustandekommen

a) Als Nutzer dürfen sich nur volljährige, voll geschäftsfähige und nicht vorbestrafte Personen anmelden. Atlantis Dienstleistungen kann nach eigenem Ermessen die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses oder den Nachweis von Qualifikationen verlangen. Nutzer haben bei der Anmeldung sämtliche Auswahlkriterien vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Das Zustandekommen des Vertrages ergibt sich aus der Online-Anmeldung, der telefonischen Anmeldung über die Hotlinenummer und/oder optional schriftlichen Anmeldung sowie der Annahme/Freischaltung des Zugangs nach Überprüfung der Nutzerdaten, der Bonität des Nutzers und gegebenenfalls der nachgewiesenen Qualifikationen durch Atlantis Dienstleistungen. Der Vertrag kommt daher mit dem Absenden der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Online-Anmeldung über die Angebotswebseiten der Portale und dem Eingang dieser Anmeldedaten bei Atlantis Dienstleistungen, sowie der Annahme bzw. Accountfreischaltung durch Atlantis Dienstleistungen zustande. Die Annahme erfolgt entweder durch die Annahmebestätigung der Anmeldung in Form der Zusendung der Zugangsdaten auf elektronischem Weg (per E-Mail) oder per Fax/Post, jedoch spätestens mit der Freischaltung des Online-Zugangs bei Atlantis Dienstleistungen. Das Zustandekommen des Vetrages sowie Annahme und Registrierung des Mitglieds kann auch telefonisch unter Bekanntgabe der Zugangsdaten und Freischaltung des Mitgliederaccounts durch Atlantis Dienstleistungen erfolgen.

b) Wird der Antrag des Nutzers online, d.h. auf elektronischem Weg vorgenommen, wird Atlantis Dienstleistungen den Eingang der Anmeldung des Nutzers in der Regel binnen 48 Stunden bestätigen. Die Eingangsbestätigung des Antrags stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung und späteren Reservierung/Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch von Atlantis Dienstleistungen mit der Annahmebestätigung verbunden werden. Die entsprechenden Anmeldedaten und/oder Bestell-/Reservierungsdaten werden von Atlantis Dienstleistungen online empfangen und gespeichert und werden dem Nutzer auf Wunsch zusammen mit der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg (per E-Mail) übersendet. Berater erhalten zudem noch weitere, aktuell gültige Fassungen von Vertragsbestandteilen, wie etwa einen Nutzungsvertrag oder ein Konditionsmodell.

c) Der Berater übersendet an Atlantis Dienstleistungen als Legimitation der in der Anmeldung gemachten persönlichen und/oder betrieblichen Daten innerhalb von 1 Woche als Privatperson eine beidseitige und lesbare Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses und/oder als Geschäftskunde eine Kopie der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs und ggf. ein steuerlicher Nachweis (siehe Punkt 8 (Geschäftskunde/Steuern) dieser AGB). Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, das durch die Anmeldung gemachte Vertragsangebot jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen und/oder den Account zu sperren. Liegt die Legimitation des Beraters nicht innerhalb der Frist, demnach nicht innerhalb von 1 Woche nach Anmeldedatum, bei Atlantis Dienstleistungen vor, so ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt den Account zu sperren, zu kündigen und/oder vom Vertrag zurückzutreten oder den Zugang unkommentiert zu löschen. Atlantis Dienstleistungen behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls eine mögliche Bonitätsprüfung gemäß §15 Abs.5 dieser AGB Veranlassung zur Sorge, bezüglich der vertraglichen Verpflichtungen des Beraters gibt. Dies ist z.B. insofern der Fall, wenn eingeforderte Auskünfte ergeben, dass der Berater bereits in der Vergangenheit in einem Vertragsverhältnis mit Atlantis Dienstleistungen und/oder mit einem der Atlantis Dienstleistungen verbundenen Unternehmen, Niederlassungen und Betriebszweige oder anderen Vertragspartnern standen und diesen Vertrag nicht ordnungsgemäß oder nicht gemäß entsprechender Vorschriften und Vertragsbestandsteile beendet worden ist, insbesondere auch dann, wenn der entsprechende Vertrag diesbezüglich gegenüber dem Berater gekündigt/außerordentlich gekündigt wurde.

d) Atlantis Dienstleistungen behält sich das Recht der sofortigen kostenpflichtigen Sperrung des gesamten Accounts und/oder den Vertragsrücktritt vor, falls sich die vom Nutzer bei der Vertragsschließung / Anmeldung / Online-Anmeldung von Atlantis Dienstleistungen abgefragten und vom Nutzer angegebenen Daten als nicht ordnungsgemäß, falsch oder unvollständig herausstellen. Dies ist z.B. insbesondere der Fall wenn der Berater die angeforderte Kopie seiner Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs oder die Kopie des Personalausweises oder ein anderweitiges Nachweisdokument nicht fristgerecht an Atlantis Dienstleistungen sendet und insbesondere dieses nicht fristgerecht bei Atlantis Dienstleistungen eingeht oder der Nutzer seine bei Atlantis Dienstleistungen mit der Anmeldung hinterlegten Daten nicht auf dem aktuellen Stand hält.

e) Macht der Nutzer nachweislich falsche Angaben behält sich Atlantis Dienstleistungen vor, eine strafrechtliche Prüfung dessen durchführen zu lassen und Anzeige zu erstatten. Der Nutzer ist für alle im Zusammenhang mit falschen oder unvollständig gemachten Angaben voll verantwortlich und hat die entsprechenden Konsequenzen selbst zu tragen und zu verantworten. Auch führt die Angabe von falschen oder unvollständigen Daten, insbesondere Anmelde- und Abrechnungsdaten, zur sofortigen und kostenpflichtigen Sperrung des gesamten Accounts und allen Produkten und Leistungen, unabhängig von einer absichtlichen oder unabsichtlichen Falsch- und/oder Unvollständigkeitsangabe und unabhängig von einer eventuell hinterlegten Sicherheitsreserve.

f) Mitglieder der genannten Webseiten können sich kostenlos auf den Online-Plattformen der Portale  anmelden/registrieren und die zur Verfügung gestellten, kostenpflichtigen Auskünfte der Berater in Anspruch nehmen. Atlantis Dienstleistungen ist hierbei ausschließlich technischer Mittler für den Austausch der Inhalte zwischen Beratern und Mitgliedern und wird nicht Vertragspartei dieses Rechtsverhältnisses.

5. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt die Annahme einer Reservierung/Beauftragung oder anderweitigen Bestellung abzulehnen oder vom Vertrag, sowie auch von bereits angenommenen Verträgen zurückzutreten, wenn das Mitglied mit den bestehenden Zahlungsverpflichtungen, Zahlungsvereinbarungen oder einer aus früheren Zeiten bestehenden Zahlungsverpflichtung, aus anderen bestehenden oder früheren Mitgliedsverhältnissen oder einem solchen mit Atlantis Dienstleistungen im Rückstand ist, falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder sich die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Mitgliedes – ganz gleich aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt – verändert hat.

6. Der Berater kann Atlantis Dienstleistungen durch einen Portierungsauftrag damit beauftragen, eine bereits durch einen anderen Anbieter bei einem anderen Netzbetreiber (abgebender Netzbetreiber) genutzte Servicerufnummer in das von Atlantis Dienstleistungen genutzte Netz zu Atlantis Dienstleistungen und dessen Carrier/Partner zu portieren. Eine Verpflichtung zur Leistungserbringung entsteht jedoch erst mit Freischaltung (Einlage) der portierten Servicerufnummer in den Online-Administrationsbereich des Beraters. Sofern der Berater bei Atlantis Dienstleistungen die durchwahlfähig gemachte Servicerufnummer (deren Stammnummer sich mehrere Berater teilen) oder reine Stammnummer – sogenannte „aus dem Pool der Atlantis Dienstleistungen“ nutzt, unabhängig ob diese kostenlos oder kostenpflichtig angeboten/genutzt wird, können diese nicht von Atlantis Dienstleistungen zu einem anderen Netzbetreiber, Carrier, Service-Provider oder Anbieter portiert werden. Die Stammnummern sind/bleiben im Besitz von Atlantis Dienstleistungen oder einem seiner Vertragspartner. Ein grundsätzlicher Anspruch, eigene Servicerufnummern des Beraters zu Atlantis Dienstleistungen zu portieren, besteht nicht.

7. Der jeweilige einzelne Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die entsprechende Zuteilung der vertragsgegenständlichen Servicerufnummer von der Bundesnetzagentur widerrufen wird oder eine Einziehung der Servicerufnummer erfolgt, sofern der Widerruf oder die Einziehung nicht aus Gründen erfolgt, die Atlantis Dienstleistungen zu vertreten hat.

8. Sofern sich ein Vertrag gem. §2 Abs.8 dieser AGB durch Gründe, die der Berater zu vertreten hat, auflöst, hat der Berater an Atlantis Dienstleistungen eine Vertragsstrafe/Entschädigung in Höhe von 100,00 € pro Account/Buchungskonto und zusätzlich pro einzelne Stammservicerufnummer zu zahlen.

§ 3 Leistungen von Atlantis Dienstleistungen

1. Umfang und technisch-spezifische Details richten sich und ergeben sich nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Produkt- und Leistungsinformationen von Atlantis Dienstleistungen, welche zugleich Bestandteil des Vertrages sind, dem Auftrag und der Auftragsbestätigung (Annahme  und Accountfreischaltung durch Atlantis Dienstleistungen).

2. Atlantis Dienstleistungen erbringt die vom Nutzer gewählten, reservierten und/oder beauftragten Dienste und Leistungen gemäß dem Auftrag, insbesondere der Leistungsbeschreibungen, nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses benannten und gültigen technischen und betrieblichen Standards. Atlantis Dienstleistungen ist nicht zur technischen Anpassung und Neuerung seines Leistungsumfangs verpflichtet, es sei denn, der Nutzer erteilt an Atlantis Dienstleistungen den entsprechenden Auftrag und Atlantis Dienstleistungen hat diesen angenommen.

3. Atlantis Dienstleistungen ermöglicht dem Berater ihre Dienste und Leistungen innerhalb des Vertrages zu nutzen. Atlantis Dienstleistungen ist jedoch nur verpflichtet, die dem Berater zugeteilte Servicerufnummer im Telekommunikationsnetz der Atlantis Dienstleistungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten, einzurichten, die Verbindung des Anrufers über das Netz mit der Servicerufnummer herzustellen, sowie die eingehenden Anrufe der Servicerufnummer an das vom Berater hinterlegte Ziel (Festnetznummer) weiterzuleiten.

4. Für die Inhalte der Mehrwertdienste ist ausschließlich der Berater (gemäß §5 Abs.1 oder 2 TDG, Teledienstgesetz) verantwortlich. Atlantis Dienstleistungen trifft somit als Zugangsvermittler und Service-Provider keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Telefonmehrwertdienste des Beraters. Die Inhalte, zu welchen Atlantis Dienstleistungen den Zugang vermittelt oder auf eine andere Art und Weise herstellt, sind für Atlantis Dienstleistungen fremde Inhalte und stellen nicht die Meinung von Atlantis Dienstleistungen dar.

5. Die Verbindung und Vermittlungsleistung bei 0900-Servicerufnummern wird nach 60 Minuten automatisch beendet.

6. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungsvertrag zugrunde liegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer Beeinträchtigung der vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen führt und die Änderungen der technischen Voraussetzung zumutbar sind. Durch diese Änderungen können die Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt sein oder unterbrochen werden. Ansprüche hieraus bestehen gegenüber Atlantis Dienstleistungen nicht. Darüber hinaus ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt, die Auswahl der zur Verfügung gestellten Themengebiete zu ergänzen oder zu verändern, um diese zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und Berater von Atlantis Dienstleistungen zumutbar ist.

7. Atlantis Dienstleistungen behält sich die für den Berater kostenfreie Portierung beauftragter Servicerufnummern zu anderen Carriern und/oder Service-Providern vor. Atlantis Dienstleistungen wird den Berater jedoch über entsprechende Systemumstellungsarbeiten mindestens 7 Tage vor der beabsichtigten Portierung zu einem anderen Carrier oder Vertragspartner von Atlantis Dienstleistungen, per E-Mail, Fax oder Post informieren.

8. Atlantis Dienstleistungen darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von Atlantis Dienstleistungen bleiben hiervon unberührt.

9. Atlantis Dienstleistungen darf die ihm zur Verfügung gestellten Nutzerdaten nutzen, speichern und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an Dritte übermitteln, insbesondere darf Atlantis Dienstleistungen die Nutzerdaten zur Geltendmachung von offenen Posten (Forderungen), an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen, Amtsgerichte, Gerichtsvollzieher etc. übermitteln und weitergeben.

10. Die eventuell vereinbarten Termine für den Beginn der Einzelleistungen und der Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen des Nutzers.

11. Eventuell zeitweilige auftretende Störungen der Dienste und Leistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, wegen Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen, etc. sowie technischen Änderungen an den Anlagen der von Atlantis Dienstleistungen beauftragten Netzbetreiber, Partner und Carrier oder wegen sonstiger Maßnahmen ergeben, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der von Atlantis Dienstleistungen beauftragten Telekommunikationsunternehmen und Carrier erforderlich sind. Dem Nutzer ist bekannt, dass derzeit (nach aktuellem Stand) im Rahmen von Telekommunikationsleistungen keine hundertprozentige Verfügbarkeit möglich ist. Dementsprechend wird von Atlantis Dienstleistungen eine mittlere Verfügbarkeit über 365 Tage von 97,5 % geschuldet. Die Verfügbarkeit ist als Mittelwert aller den Nutzern überlassenen Telekommunikationsdienstleistungen zu bilden. Wartungs-, Installations-, Update- und Umbauzeiten bleiben hierbei außer Betracht.

§ 4 Verantwortlichkeiten des Nutzers

1. Der Nutzer hat Atlantis Dienstleistungen Änderungen seiner persönlichen und/oder firmenbezogenen Daten, insbesondere auch die Änderung der Rechtsform, unverzüglich durch elektronische Übermittlung (E-Mail) oder per Fax mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung und der Bestätigung (hierbei zählt keine automatische Bestätigung eines E-Mail-Eingangs) gelten für Atlantis Dienstleistungen die vom Nutzer bis dahin mitgeteilten und hinterlegten Daten. Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, eine ladungsfähige Anschrift sowie eine Rückrufnummer (keine Premium-Rate-Servicenummer) für Rückfragen des Anrufers zu hinterlegen und entsprechende Informationen im Rahmen seiner Leistungserbringung dem Anrufer gegenüber mitzuteilen.

2. Der Nutzer darf im Rahmen dieses Vertrages keine in öffentlichen Netzen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) untersagte oder unzulässige Einrichtung(en) verwenden. Verstößt der Nutzer gegen §4 Abs.2. S.1 dieser AGB, so ist der Nutzer gegenüber Atlantis Dienstleistungen zum Schadensersatz verpflichtet.

3. Der Nutzer ist verpflichtet, alle persönliche Zugangsdaten, insbesondere Kennwörter/Passwörter sowie persönliche Identifikationsnummern, die er im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu schützen und entsprechend sicher aufzubewahren. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, seine Kennwörter und Identifikationspasswörter unverzüglich zu ändern oder durch Atlantis Dienstleistungen ändern zu lassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte von entsprechenden Daten Kenntnis erlangt haben oder erlangt haben könnten. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kennwörter und sein Identifikationspasswort regelmäßig geändert werden. Kann der Nutzer seine Kenn- oder Passwörter nicht selbst ändern, kann sich der Nutzer per Telefon oder E-Mail an die Hotline der Portale wenden. Atlantis Dienstleistungen behält sich darüber hinaus vor, das Login-Passwort und das Identifikationspasswort zu ändern, falls Atlantis Dienstleistungen der Meinung ist, dass die Kennwörter eine zu lange Zeit nicht geändert wurden. Atlantis Dienstleistungen ist jedoch nicht zur Kontrolle der regelmäßigen Änderungen verpflichtet und kann auch nicht zum Schadensersatz diesbezüglich herangezogen werden.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei der Nutzung der von Atlantis Dienstleistungen erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen, Mehrwertdienste und sonstiger Dienste und Leistungen an die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Vorschriften, sowie an die Anweisungen von Atlantis Dienstleistungen zu halten.

5. Der Nutzer ist verpflichtet, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der FST e.V. im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen aufgrund dieses Vertrags zu beachten und einzuhalten, und im Rahmen der vertraglichen Überlassung von vertragsgegenständlichen Dienstleistungen an Dritte die Einhaltung dieser Regelungen zum Vertragsinhalt und Vertragsbestandsteil aufzunehmen. Die Vermietung und/oder Überlassung zur Nutzung der Servicerufnummer(n), Dienste und Leistungen an Dritte ist dem Berater – sofern nichts anderes mit Atlantis Dienstleistungen ausdrücklich schriftlich und mit Zeichnung vereinbart – untersagt, hierbei gelten darüber hinaus die Bestimmungen des §4 Abs.16. dieser AGB. Der Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste der FST e.V. kann der Nutzer unter der Internetadresse der FST eV (www.fst-ev.de) jederzeit einsehen und in wiedergebender Form ausdrucken.

6. Sofern der Berater eigene Servicerufnummern („eigen“ durch Zuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur) bei Atlantis Dienstleistungen betreibt, verpflichtet sich der Berater, Atlantis Dienstleistungen unverzüglich über den Widerruf der von der Bundesnetzagentur zugeteilten Nummer oder über eine an die Bundesnetzagentur zurückgegebene Servicerufnummer oder Rufnummer zu unterrichten. Soweit die Nummer von und auf Atlantis Dienstleistungen, ihrem Provider, einen ihrer Carrier und/oder Partner bei der Bundesnetzagentur beantragt wurde, wird Atlantis Dienstleistungen den Berater unverzüglich informieren falls die Bundesnetzagentur gegenüber Atlantis Dienstleistungen oder einem ihrer Partner die Zuteilung widerruft und/oder auffordert, die Rufnummer zurückzugeben, wobei Atlantis Dienstleistungen dem Berater gegenüber grundsätzlich nicht zum Ersatz verpflichtet ist. Sofern der Zuteilungswiderruf bzw. die Rückgabeaufforderung der Bundesnetzagentur auf Grund eines Verstoßes des Beraters beruht, hat der Berater entsprechende Kosten, die dadurch Atlantis Dienstleistungen, ihren Carriern oder Partnern entstehen, zu tragen und entsprechende Schadensersatzleistung an Atlantis Dienstleistungen zu zahlen.

7. Beantragt der Berater eine Servicerufnummer bei der Bundesnetzagentur, so wird der Berater unverzüglich nach Zuteilung einer Rufnummer durch die Bundesnetzagentur, Atlantis Dienstleistungen eine Kopie des Zuteilungsbescheids zur Verfügung stellen. Atlantis Dienstleistungen darf sich zur Einrichtung der Servicerufnummer Dritter bedienen.

8. Der Nutzer wird Atlantis Dienstleistungen unverzüglich über Funktionsstörungen unterrichten und Atlantis Dienstleistungen bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung im zumutbaren Umfang unterstützen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die Funktionsstörung nicht auf einen Fehler, der von der Atlantis Dienstleistungen erbrachten Leistungen beruht, ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt, dem Berater den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9. Der Berater verpflichtet sich, ausschließlich qualifiziertes Personal für die vom Berater selbst durchzuführenden Maßnahmen, Dienste und Leistungen einzusetzen, welche aufgrund Leistungsbeschreibung für die Leistungserfüllung durch Atlantis Dienstleistungen notwendig sind.

10. Der Berater ist verpflichtet, sicherzustellen, dass während einer Anwendung mindestens 90 % der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden. Wird diese Grenze unterschritten, ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt

a) die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche zu begrenzen bzw. die Anrufe auf eine Hinweisansage oder Zielansage zu schalten und/oder

b) dem Berater - unabhängig um welchen Anruf es sich handelt – pro nicht angenommenen Anruf eine zusätzliche Gebühr gemäß Konditionsmodell in Rechnung zu stellen.

c) ggf. wird diese Regelung durch eine gesonderte Regelung im Konditionsmodell für Berater ersetzt.

11. Der Berater hat sicherzustellen, dass der/die Inhaber der Anschlüsse, zu denen die Anrufe weitergeleitet werden sollen, mit der Weiterleitung auf ihren Anschluss einverstanden sind. Dieses Einverständnis des jeweiligen Anschlussinhabers kann Atlantis Dienstleistungen jederzeit zu Kontrollzwecken bei dem Berater in Kopie anfordern, Atlantis Dienstleistungen ist jedoch nicht verpflichtet eine Kontrolle durchzuführen und haftet dadurch auch nicht für Schadens- und/oder Ersatzansprüche.

12. Der Nutzer ist verpflichtet, keine sittenwidrigen, strafbaren oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte anzubieten, anbieten zu lassen oder die Anbietung solcher – egal in welcher Form, Art und Weise - zu dulden, sonst in irgendeiner Form bereitzustellen oder in rechtswidriger und/oder wettbewerbswidriger Form für seine Inhalte bzw. die Inhalte der über die Servicerufnummer/den Dienst angebotenen Inhalte zu werben. Der Berater verpflichtet sich, keine Dienste anzubieten, die auf eine  Schuldnerberatung abzielen oder eine Kredit-, Arbeits- oder Versicherungsvermittlung u.ä. im Sinne der Gesetze darstellen. Der Berater verpflichtet sich, keine Informationen anzubieten, die zum Rassenhass i.S.d. §130 StGB anstacheln, Gewalt verherrlichen, i.S.d. §184 StGB pornographisch sind, die Kinder und/oder Jugendliche sittlich schwer beeinträchtigen oder ihr Wohl gefährden sowie das Ansehen von Atlantis Dienstleistungen oder einen der Carrier/Partner beschädigen. Der Berater ist insbesondere verpflichtet, inhaltlich den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST e.V.), in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und seine Mitarbeiter für die Einhaltung zu verpflichten.

13. Der Berater ist verpflichtet, die ihm zugeteilte Servicerufnummer und/oder Dienst nicht missbräuchlich zu verwenden, insbesondere nicht missbräuchlich zu verwenden, indem er z.B. durch die unnotwendige Verwendung von Warteschleifen den/die vom Anrufer angewählten Dienst/Servicerufnummer ohne Not verlängert. Der Berater ist verpflichtet, auch hierauf bei seinen Beratern zu achten, soweit diese in zulässiger Weise die Servicerufnummern überhaupt benutzen.

14. Soweit Atlantis Dienstleistungen im Rahmen der vertraglichen Erbringung seiner Dienste und Leistungen Inhalte übermittelt – ganz gleich in welcher Art und Form – unterliegen diese keiner Prüfung durch Atlantis Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich eine andere Kennzeichnung vorliegt/genannt wird, sind alle Inhalte, die der Nutzer im Rahmen des Zugangs zur Nutzung abruft, für Atlantis Dienstleistungen fremde Inhalte im Sinne des §§8 ff. Teledienstegesetz (TDG).

15. Dem Berater ist es grundsätzlich untersagt, die vertragsgegenständliche Servicerufnummer, Dienste und Leistungen von Atlantis Dienstleistungen, Servicerufnummern, Dienste und Leistungen Dritter, sowie über Atlantis Dienstleistungen portierte Servicerufnummern und Dienste – auch wenn die Servicerufnummer auf den Berater bei der Bundesnetzagentur registriert wurde - ohne vorherige schriftliche und gezeichnete Zustimmung von Atlantis Dienstleistungen zur weiteren Nutzung an Dritte durch Rechtsgeschäft (z.B. Vermietung) oder eine andere Art und Weise zur Verfügung und/oder Nutzung zu überlassen. Der Berater sichert ausnahmslos zu, – sofern die entsprechende Genehmigung von Atlantis Dienstleistungen erteilt wurde – die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Diensteanbieter, Anbieter, Unterberater oder von sonst einer Form oder Person, auf seiner Diensteplattform im Sinne des §5 Abs.2,3 TDG, §§9, 10, 11 anbietet oder diese oder seine Inhalte oder die dem Berater vermietete Servicerufnummer oder andere Dienste und Leistungen von Atlantis Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

16. Der Berater erklärt verbindlich und unwiderruflich, dass er weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte oder indirekte Mitarbeiter seines Unternehmens/seiner Unternehmung eigene oder fremde Rufnummern auf Audiotextsystemen (z.B. Lines mit 0800-Servicerufnummer-Zugang anderer Chat-/Flirtline-/Astroportal-Anbieter und/oder generell auf Lines und IVR-Systemen anderer Chat-/Flirtline-/Astroportal-Anbieter – ganz gleich in welcher Art der Zugang stattfindet) unterhalten oder einrichten wird, um dort über Servicerufnummern zu kommunizieren, die unmittelbar oder mittelbar geschäftlichen Zwecken dient/dienen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hiergegen, ist Atlantis Deinstlesitungen jederzeit berechtigt, einen Betrag in Höhe von 2.000,00 € vom Berater einzufordern. Auch ist der Berater darüber hinaus informiert, dass dieses Verhalten zur Anzeige gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden gebracht werden kann.

17.
a) Kommt der Berater seinen Verpflichtungen gemäß §6 Teledienstgesetz (TDG, Allgemeine Informationspflichten) nicht nach, kann Atlantis Dienstleistungen die entsprechenden Angaben – ohne Rückfrage beim Berater – an Dritte weitergeben, insofern diese ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen können.

b) Sofern der Berater Servicerufnummern der Gasse 0900 oder 118xy – unabhängig davon, an welche Person oder welches Unternehmen eine Servicerufnummer durch die Bundesnetzagentur zugeteilt wurde – nutzt, ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt, den Anbieter des Dienstes in Form von Firmenname, Vor- und Zuname der inhaltlich verantwortlichen Person, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie eine Rufnummer für Endkundenfragen, bekannt zu geben, insbesondere dann, wenn z.B. Endkunden diese Daten erfragen.

18. Der Berater verpflichtet sich, über die an ihn von Atlantis Dienstleistungen überlassene Servicerufnummer und/oder andere Dienste keine SPAM-Faxe oder SPAM-Mails zu versenden. Soweit ein Endkunde des Beraters dies vorgenommen hat, hat der Berater dies zu verantworten. Auch ist es nicht gestattet, über das Angebot von Atlantis Dienstleistungen Viren, Trojaner oder sonstige schadhafte Inhalte zu verbreiten. Zuwiderhandlungen hiergegen führen zu einem sofortigen Ausschluß und begründen eine Schadensersatzpflicht.

19. Der Nutzer haftet für jeglichen Missbrauch, der von ihm oder seinen Mitarbeitern oder sonst von ihm beauftragten Personen oder Firmen oder durch Dritte wegen unzureichendem Schutz der Zugangsdaten auftritt und hat ausnahmslos jeden Missbrauch zu vertreten.

20. Der Berater verpflichtet sich, Atlantis Dienstleistungen von jeglicher Art von Ansprüchen Dritter freizustellen, die dadurch entstanden sind oder sein können, dass der Berater oder dessen Mitarbeiter sich wettbewerbswidrig oder gesetzeswidrig verhalten und Atlantis Dienstleistungen dadurch als Mitverantwortlicher aufgrund der zu Verfügung gestellten Dienste in Anspruch genommen wird. Auch ist der Berater für diesen Fall verpflichtet, die Rechtsverteidigungskosten von Atlantis Dienstleistungen zu tragen und zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Berater oder seine Mitarbeiter oder sonst wissentlich oder unwissentlich beauftragte Personen oder Personen, die aufgrund unzureichender Sicherung der Zugangsdaten entsprechendes hervorrufen konnten, gegen den freiwilligen Verhaltenskodex der FST e.V. verstoßen und Atlantis Dienstleistungen hieraus ein Schaden entsteht. Ferner ist Atlantis Dienstleistungen in diesen Fällen berechtigt, nach eigener Wahl entweder die weitere Erbringung der Dienstleistung/en ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen.

21. Der Nutzer wird Atlantis Dienstleistungen von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung (ganz gleich, ob fahrlässiger, grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Natur), durch das Mitglied/den Berater, seine Mitarbeiter, Endkunden des Beraters oder sonst eine anderweitige Person oder Unternehmung des Beraters gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen und gegen Atlantis Dienstleistungen entsprechende Ansprüche geltend machen werden, sowie der vorgenannten Verpflichtungen resultieren. Für die Fälle, in denen der vorgenannte Teil rechtlich oder juristisch keine Anwendung findet oder keine Anwendung finden kann, verpflichtet sich der Nutzer, Atlantis Dienstleistungen im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen freizustellen.

22. Den Nutzern ist es nicht gestattet, über die Plattform von Atlantis Dienstleistungen Werbung für eigene oder fremde Mehrwertdienste (118er- bzw. 0900er-Nummern) oder andere Anbieter zu betreiben, sowie Nutzer von Atlantis Dienstleistungen für andere Mehrwertdienste (118er- bzw. 0900er-Nummern) oder andere Anbieter abzuwerben. Beim erstmaligen schuldhaften Verstoß sind Berater zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 100% des noch nicht ausbezahlten Verdienstes sowie einer zusätzlichen Zahlung i.H.v 500,00 € an Atlantis Dienstleistungen verpflichtet. Beim zweiten schuldhaften Verstoß sind Berater zur Zahlung von 100% des nicht ausbezahlten Verdienstes sowie einer zusätzlichen Zahlung von 2.000,00 € an Atlantis Dienstleistungen verpflichtet. Außerdem ist Atlantis Dienstleistungen zum dauerhaften Ausschluß des Beraters von der Plattform berechtigt.

23. Den Nutzern ist es nicht gestattet, den Service von Atlantis Dienstleistungen für Werbezwecke oder zu Vertragsabschlüssen zu nutzen, die über die Auskunftsgespräche hinausgehen.

24.
a) Auskünfte sind nicht dazu geeignet und bestimmt, professionellen Rat von Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppen zu ersetzen. Insbesondere dienen Auskünfte medizinischen, psychologischen, psychiatrischen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Charakters nur der unverbindlichen Vorabinformation. Die Befolgung von Ratschlägen aus einer Auskunft liegt außerhalb der Verantwortung der Atlantis Dienstleistungen. Jedes Mitglied handelt insofern auf eigene Verantwortung.

b) Berater sind verpflichtet, Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen zu geben, Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit ihrer Auskunft deutlich zu machen sowie Fragen aufgrund mangelnden Sachverstandes nicht zu beantworten. Der Berater wird das geltende Recht, insbesondere berufsständische Vorschriften, die Gewerbeordnung, das Wettbewerbsrecht, strafrechtliche Vorschriften sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.

25. Die Nutzung des Dienstes ist Minderjährigen nicht gestattet. Jeder darf sich nur unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe seiner persönlichen Daten und nur einmal registrieren lassen. Mehrfachanmeldungen sind unzulässig. Berater dürfen nur unter einer einzigen, eigenen Registrierung beraten. Ein schuldhafter Verstoß führt zum sofortigen Ausschluß von der Plattform. Sollte ein Berater einer Beratergruppe angehören, können sämtliche Mitglieder dieser Beratergruppe mit ausgeschlossen werden.

§ 5 Abrechnung (Vergütungen), Zahlungsbestimmungen

1. Telefonische Beratung/Chatberatung: Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit: 19%) als Minutenpreise. Die Abrechnung für registrierte Nutzer erfolgt im Sekunden-Takt, anonyme Rufnummern (0900er- und 118er-Rufnummern) werden im Minuten-Takt abgerechnet. Nutzungsentgelte werden nach Gesprächsende sofort fällig und von Atlantis Dienstleistungen automatisch verrechnet, d.h. bei positiver Bonität per Lastschrift eingezogen, bei negativer Bonität oder freiwilligen Nutzung dem Prepaidkonto belastet.

2. Bezahlte E-Mail: Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit: 19%). Die Höhe vereinbaren der Berater und das Mitglied autonom. Mit der Öffnung der E-Mail erkennt das Mitglied seine Zahlungsverpflichtung an und berechtigt Atlantis Dienstleistungen, den Betrag einzuziehen.

3. Das Mitglied hat für den Lastschrift-Einzug eine Kontoverbindung bei einer bundesdeutschen Bank zu benennen. Rücklastgebühren trägt das Mitglied, soweit verschuldet. Atlantis Dienstleistungen ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und berechtigt, Untervollmachten - auch unter Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB - zu erteilen.

4. Prämien für Neukunden werden dem Nutzerkonto fest gutgeschrieben. Gratisguthaben und/oder Gratisminuten, insbesondere für Neukunden, unterliegen der Bonitätsprüfung des Mitglieds. Erhält ein neues Mitglied ein Lastschriftskonto, kann es sofort über das Gratisguthaben/die Gratisminuten verfügen. Erhält ein Mitglied (auf eigenen Wunsch oder mangels Bonität) nur ein Prepaidkonto, so kann über das Gratisguthaben/die Gratisminuten erst nach erfolgter Einzahlung von mind. 10,00 € verfügt werden.

5. Preisangaben sind deutlich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszuweisen.

6. Startguthaben und Gratisgespräche können für die Inanspruchnahme der Dienste innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten verbraucht werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

7. Die Höhe des vom Nutzer zu entrichtenden Entgeltes bzw. der von ihm beanspruchbaren Kostenerstattung und die ihm zustehende Anbietervergütung richtet sich nach der Art der Servicerufnummer und/oder der vertragsgegenständlich genutzten Dienste und Leistungen und dem entsprechend vereinbarten Konditionsmodell. Das Konditionsmodell ergibt sich aus der auf den Internetseiten von Atlantis Dienstleistungen veröffentlichten und jederzeit abrufbaren Preislisten, Vergütungslisten und Konditionsmodelle oder optional, falls davon abweichend, durch eine ausdrückliche, schriftliche und gezeichnete Vereinbarung (spezielles Konditionsmodell). Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbestimmungen und Konditionsmodellen.

8. Atlantis Dienstleistungen stellt dem Nutzer die von ihm erbrachten Dienste und Leistungen in der Regel einmal im Monat in Rechnung. Die Gutschrift für die zustehende Anbietervergütung erfolgt einmal im Monat. Liegt das Berater-Guthabenergebnis (Zahlungsavis) der jeweiligen monatlichen Einzelabrechnung unter 10,00 €, so behält sich Atlantis Dienstleistungen vor, dass keine Auszahlung und keine Erstellung der Abrechnung erfolgt, sondern auf den Folgemonat übertragen wird. Es ist Atlantis Dienstleistungen genehmigt, die entsprechende Gutschrift sowie Guthaben mit dem Beraterkonto des Beraters und entsprechender Rechnungsstellung(en) zu verrechnen. Darüber hinaus behält sich Atlantis Dienstleistungen grundsätzlich vor, die Verrechnung von etwaigen Forderungen mit entsprechenden Guthaben des Beraters vorzunehmen. Die Auszahlungen an den Berater werden dann entsprechend gekürzt. Sollte eine Forderung gegen den Berater den Gutschriftsbetrag übersteigen, so wird dieser von der vom Berater angegebenen Bankverbindung eingezogen. Es gelten für alle Nutzer diesselben Richtlinien bezüglich einer Rücklastschrift; Preise gemäß aktueller Preisliste. Atlantis Dienstleistungen ist bei allen Nutzern – ganz gleich, ob diese sich über das Internet (Online-Anmeldung) angemeldet oder ihre Anmeldung schriftlich per Fax/Post vorgenommen haben – berechtigt, die entsprechenden Dokumente (z.B. Rechnung, Gutschrift, Abrechnung, Mahnung, etc.) per E-Mail, optional aber auch per Post oder auch per Fax an den Nutzer zu übersenden oder dem Nutzer im Online-Verwaltungsbereich in einsehbarer, downloadbarer und ausdruckbarer Form im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Eine durch den Nutzer ausdrücklich und ausschließlich gewünschte Übersendung per Post oder Fax erfolgt nur gegen eine zu vereinbarende Bearbeitungsgebühr. Wird zwischen Atlantis Dienstleistungen und dem Nutzer mehr als ein Vertrag geschlossen, so gilt für alle Leistungen der jeweilige Rechnungszyklus des einzelnen Vertrags.

9. Einwendungen gegen eine Rechnung, Gutschrift oder Abrechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Rechnungs-/Gutschrifts-/Abrechnungsdatum bei Atlantis Dienstleistungen schriftlich eingegangen sein und sind zu senden an Atlantis Dienstleistungen, Pfarrgartenstr. 19, 71088 Holzgerlingen oder per Fax. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter und zulässiger Widerruf oder eine Unterlassung rechtzeitiger Einwendung, so gilt die Abrechnung, Rechnung, Gutschrift als genehmigt, angenommen und bestätigt. Der Widerspruch befreit den Nutzer bis zu einer Einigung oder zu einem rechtskräftigen Urteil eines zuständigen Gerichts nicht von der Fälligkeit/Zahlung. Der Nutzer wird hiermit über die ihm zustehende Einwendungsfrist und Folgen der Unterlassung einer Einwendung aufgeklärt. Atlantis Dienstleistungen ist nicht verpflichtet auf diese zustehende Einwendungsfrist des Nutzers nochmals gesondert auf Rechnungen, Gutschriften, oder Abrechnungen hinzuweisen.

10. Alle Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Die Rechnungsbeträge werden aufgrund des mit der Anmeldung zu Atlantis Dienstleistungen und der Annahme durch Atlantis Dienstleistungen vereinbarten Rahmenvertrages bzw. der erteilten Einzugsermächtigung von der durch das Mitglied angegebenen Bankverbindung abgebucht/eingezogen. Im Falle einer Rücklastschrift trägt das Mitglied sowohl die Kosten der Lastschriftenrückgabe, sowie auch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der jeweils aktuellen Preisliste. Weist sich ein Konto als falsch oder erloschen aus und wird entsprechende Buchung daraus resultierend – unanhängig ob Lastschrift oder Überweisung – an die Bank zurückgebucht, so hat das Mitglied die darauffolgende Sperrung seines gesamten Accounts inklusive sämtlicher Servicerufnummern und Dienste zu vertreten. Die entsprechenden Sperr-/Entsperrgebühren und Bearbeitungsgebühr für die Anmahnung der Bankverbindung werden dem Mitglied spätestens mit der darauffolgenden Rechnung/Abrechnung in Rechnung gestellt bzw. belastet.

11. Atlantis Dienstleistungen trägt nicht das Forderungsausfall- und Rückbelastungsrisiko für Forderungen, die aufgrund erfolgter Abrechnung dem Berater zustehen, dies gilt unabhängig davon, ob die Nichterbringlichkeit der Forderung/Entgelte auf deren Nichtigkeit, mangelnde Zahlungsbereitschaft, mangelndes Zahlungsvermögen oder sonstigen anderweitigen Gründen – ganz gleich welcher Art und Weise, wie insbesondere auch betrügerischen Tätigkeiten oder Missbrauch, beruht. Eine Verpflichtung zur Ausschüttung der Vergütungen besteht in diesen Fällen nicht. Das Risiko, dass Forderungen gegenüber dem Endkunden (Mitglied/Anrufer) der vom Berater angebotenen Mehrwertdienste nicht eingezogen werden können, hat nicht Atlantis Dienstleistungen zu tragen. Das Inkassorisiko trägt alleine und zu 100% des Endkundenbetrages der Berater.

12. Stellt Atlantis Dienstleistungen, der Carrier oder einer ihrer Partner Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungsdaten des Beraters, der Servicerufnummer(n) des Beraters oder entsprechenden Diensten fest, so ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt, die Auszahlung der Vergütung ganz oder teilweise zu sperren und die zurückgehaltene Vergütung in treuhänderischer Form für die Dauer der Sperrzeit zu verwalten. Atlantis Dienstleistungen zahlt entsprechend zurückgehaltene Vergütungen nach abschließender Prüfungs-, Ermittlungsergebnisse bzw. ggf. nach entsprechendem Ergebnis des Strafverfahrens an den Berater aus. Die für Atlantis Dienstleistungen hierdurch bzw. durch einen entsprechenden Fall voraussichtlich entstehenden oder entstandenen Kosten und Gebühren hat ausschließlich der Berater zu tragen und ggf. an Atlantis Dienstleistungen zurückzuerstatten. Atlantis Dienstleistungen behält sich die Verrechnung entsprechender Kosten und Gebühren mit der Auszahlung der Anbietervergütung oder sonstigem Guthaben – insbesondere auch unternehmensintern – vor. Atlantis Dienstleistungen ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, dem Berater gegenüber Einwendungen seitens des Teilnehmernetzbetreibers oder des Nutzers (Anrufers) entgegenzuhalten.

13. Insofern der Berater aus den vorgenannten oder anderweitigen Gründen zeitweise oder endgültig keine Anbietervergütung erhält, bleibt er dennoch zur Zahlung solcher Leistungen und Dienste verpflichtet bzw. weiterhin verpflichtet, die entsprechend dem Rahmen einer Bereitstellung, etc. durch Atlantis Dienstleistungen anfallen.

14. Sollte Atlantis Dienstleistungen dem Berater die Anbietervergütung auszahlen oder ausgezahlt haben, obwohl diese noch nicht durch einen entsprechenden Zahlungseingang seitens des Carriers gedeckt ist, so erfolgt diese Auszahlung ohne Begründung einer aktuellen oder zukünftigen Rechtspflicht einzig und allein auf Vorschußbasis. Kann die Anbietervergütung nicht beim Carrier von Atlantis Dienstleistungen oder Dritten (Erfüllungsgehilfen) eingezogen werden, so ist der Berater zur vollständigen und sofortigen Rückzahlung im Sinne dieser AGB verpflichtet. Weiteres regeln einzelvertragliche Bestimmungen.

15. Eventuelle tatsächliche Rückerstattungsansprüche gegen Atlantis Dienstleistungen werden dem Beraterkonto des Beraters gutgeschrieben und mit der nächsten, darauf folgenden Rechnung zur Abrechnung gebracht.

16. Wird nach dem Vertragsschluß mit dem Mitglied eine Verschlechterung oder wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt die entsprechenden Einzelleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Hinterlegung einer Kaution oder Sicherheitsleistung durch Einzahlung des Betrages auf ein von Atlantis Dienstleistungen benanntes Konto, auszuführen bzw. fortzuführen. Wird die Vorauszahlung oder Einzahlung bzw. der Eingang der Sicherheitsleistung nicht fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Verlangens erbracht, kann Atlantis Dienstleistungen vom Vertrag sofort und ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten oder diesen fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt ausdrücklich vorbehalten.

17. Kommt das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug kann Atlantis Dienstleistungen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen, mindestens jedoch 10% p.a.. Das Mitglied hat die Kosten für Rücklastschrift und Bearbeitungsgebühren, sowie die Mehraufwandsgebühren von Atlantis Dienstleistungen sowie Mahngebühren zu tragen. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt eine Aufwandspauschale in Höhe von mindestens 15,00 € zzgl. Mwst. für jede Mahnung in Rechnung zu stellen. Dies ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen, sowie der Mahnungen. Für die Bearbeitung der Rücklastschrift berechnet Atlantis Dienstleistungen eine Mehraufwandgebühr. Entsprechende Preise und Gebühren für Mehraufwand und Bearbeitungsgebühren werden auf den Portalen der Atlantis Dienstleistungen jederzeit zur Einsicht veröffentlicht und/oder dem Mitglied auf Verlangen in einer Gesamtliste jederzeit per E-Mail, Post oder Fax übersendet. Sollte das Mitglied den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, sodass die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendig wird, so hat das Mitglied ebenfalls die daraus entstandenen Kosten zu tragen. Dasselbe gilt bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen.

18. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für Rechnungen, die befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste und Leistungen durch Unbefugte entstanden sind, wenn und soweit das Mitglied diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Mitglied obliegt der Nachweis, dass es die Nutzung nicht zu vertreten hat.

19. Der Nutzer kann gegen Ansprüche von Atlantis Dienstleistungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Dem Nutzer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auch nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zu. Durch Schweigen auf eine Willenserklärung des Nutzers hin wird die Gegenforderung nicht unbestritten oder anerkannt. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Atlantis Dienstleistungen an Dritte abzutreten. Die Rechte aus §354a HGB bleiben unberührt.
Atlantis Dienstleistungen behält sich vor, bestehende Forderungen gegen den Nutzer aus diesem oder anderen Verträgen mit den zu zahlenden Vergütungen aufzurechnen und die Überweisungen entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Berater oder seine Mitarbeiter anhängig ist oder Atlantis Dienstleistungen eine Abmahnung gegen den Nutzer eingereicht hat. Während der Sperrzeit wird der zurückgehaltene Auszahlungsbetrag treuhänderisch zinslos verwaltet und ggf. mit den Forderungen von Atlantis Dienstleistungen verrechnet. Atlantis Dienstleistungen hat die zurückgehaltenen Vergütungen unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Berater auszuzahlen. Die bei der Einbehaltung bei Atlantis Dienstleistungen entstehenden Kosten werden an den Berater weitergegeben. Atlantis Dienstleitungen ist stets bemüht, eventuelle Auseinandersetzungen gütlich und im gegenseitigen Einvernehmen zu klären. Auch während dieser Zeit steht Atlantis Dienstleistungen oben genanntes Einbehaltungsrecht bis zur endgültigen Klärung zu.

20. Sollte sich ein Berater Atlantis Dienstleistungen gegenüber der Verleumdung, der üblen Nachrede oder anderen strafrechtlichen Gründen gemäß StGB in Bezug auf Atlantis Dienstleistungen, ihrer betriebenen Portale und angebotenen Dienste und Leistungen verdächtig oder schuldig machen und offensichtliche Falschmeldungen ohne jeden Beweis öffentlich verbreiten, so werden noch ausstehende Beraterzahlungen grundsätzlich nicht mehr ausbezahlt und der Berater ist zu einer Zahlung von 2.000,00 € an Atlantis Dienstleistungen verpflichtet. Hierzu genügen ein schriftlicher oder bildlicher Nachweis (z.B. in Form eines beweistragenden Screenshots) oder Zeugenaussagen. Ein gerichtliches Urteil hierfür ist nicht notwendig. Der Berateraccount wird in diesem Falle mit sofortiger Wirkung gesperrt und das Vetragsverhältnis mit dem Berater sofort beendet. Diese Regelung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 6 Termine / Fristen

1. Termine und Fristen für die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste und Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn Atlantis Dienstleistungen diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Voraussetzung zur Einhaltung entsprechender Fristen ist jedoch, dass der Nutzer rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch Atlantis Dienstleistungen getroffen hat. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Datum, das in der übermittelten Auftragsbestätigung genannt wird oder mit der Freischaltung der Servicerufnummer oder des Dienstes. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem, von Atlantis Dienstleistungen nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert. Entsprechende Bereitstellungsfristen verlängern sich, unbeschadet der Rechte von Atlantis Dienstleistungen wegen Verzugs des Nutzers, um den Zeitraum, in dem der Nutzer seinen Verpflichtungen gegenüber Atlantis Dienstleistungen nicht nachkommt. Hat Atlantis Dienstleistungen alles erforderliche zur Leistungsbereitstellung getan und ist die Leistung aufgrund von Umständen, die der Nutzer zu vertreten hat, unmöglich, so ist Atlantis Dienstleistungen berechtigt, wenn der Nutzer eine von Atlantis Dienstleistungen gesetzte, schriftlich geltend gemachte Nachfrist zur Beseitigung dieser Umstände von zehn Tagen nicht einhält, dem Nutzer eine eventuell monatliche nutzungsunabhängige Gebühr in Rechnung zu stellen.

2. Falls Atlantis Dienstleistungen mit der Leistung oder Leistungsbereitstellung in Verzug gerät oder aus sonstigen Gründen, ist der Nutzer jederzeit zur Kündigung des Vertrags ohne Einhaltung jeglicher Fristen berechtigt. Es bestehen grundsätzlich für alle Nutzer – Mitglieder und Berater – sowie für Atlantis Deinstleistungen keine Kündigungsfristen. Verträge können jederzeit ohne Angabe von Gründen beidseitig aufgelöst werden.

§ 7 Statistiken / Bewertungen

1. Bei Diensten und Leistungen im Zusammenhang mit Servicerufnummern der Gassen 0900, 0180, 0800, 0137 als Leistungsgegenstand, liefert Atlantis Dienstleistungen dem Berater im Rahmen der entsprechenden datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechende Statistiken, welche aufgrund der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (siehe TKG, TDDSG, BDSG, TDSV u.s.w.) in der Regel bezüglich der personenbezogenen Daten der Anrufer anonymisiert dargestellt sind. Bei Nutzung eines alleinigen oder zusätzlichen Accounts für spezielle Dienste und Leistungen anderer Produktgruppen können zusätzlich die Zielrufnummern unkenntlich gemacht bzw. durch einen Ersatz in Form von z.B. „xxxx“ in den Statistiken und Verbindungsnachweisen dargestellt werden.

2. Die Statistik wird dem Berater auf Wunsch kostenpflichtig einmal monatlich per E-Mail oder per Post, zusammen mit der jeweiligen Rechnung, Gutschrift und/oder Abrechnung zugestellt. Darüber hinaus erhält der Berater die jeweiligen Statistiken kostenlos jederzeit in seinem Online-Administrations- und Verwaltungsbereich zur Einsicht und zum Ausdruck geeignet eingestellt. Die Aktualisierung der Statistik erfolg nach Zeitintervallen, Einzelheiten hierüber gehen aus einer Leistungsbeschreibung hervor, wenn vorhanden.

3. Der Berater verpflichtet sich, seine Zugangskennung, sein Zugangspaßwort und die abgerufenen Daten geheim zu halten und nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen oder in irgendeiner Form zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für die Statistikdaten und Zugangsdaten zur Statistik, insofern diese online angeboten und abgerufen werden. Der Berater ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen diesbezüglich zu halten. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, den Zugang zu der Statistik zu eröffnen, wenn die Zugangskennung mit dem zugehörigen Passwort angegeben wird. Für die Geheimhaltung, den Schutz und den Umgang mit der Zugangskennung bzw. dem Zugangspasswort gelten die unter §4 Abs.3 dieser AGB verbindliche Verpflichtungen.

4. Die Mitglieder können Bewertungen über die Berater abgeben, deren redaktionelle Bearbeitung und Einstellung sich Atlantis Dienstleistungen vorbehält. Die eingestellten Bewertungen sind auch von Besuchern auf den von Atlantis Dienstleistungen betriebenen Portalen abrufbar. Atlantis Dienstleistungen behält sich vor, auf ein entsprechendes Bewertungssystem in Gänze zu verzichten.

§ 8 Geschäftskunden / Steuern


1. Die jeweilige Anbietervergütung aus Servicerufnummern, Diensten und Leistungen ist steuerpflichtig. Die von Atlantis Dienstleistungen errechnete Anbietervergütung wird an den Berater zuzüglich bzw. inklusive der gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer abgeführt, insofern der Berater Atlantis Dienstleistungen eine entsprechende Bestätigung des Finanzamts vorlegt und seine Umsatzsteuerpflicht nachweist. Sollte dem Berater oder Atlantis Dienstleistungen der Vorsteuerabzug versagt werden, ist der Berater verpflichtet, Atlantis Dienstleistungen die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß §238 AO zuzüglich anfallender Zinsen in Höhe von 6% p.a. zu erstatten. Ausschüttungen/Anbietervergütungen aus ausländischen Servicerufnummern werden grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer an den Berater ausbezahlt.

2. Der Berater erklärt – ausdrücklich – darauf hingewiesen, dass er die Mehrwertsteuer selbst an das zuständige Finanzamt abführt und seine Einkommenssteuerbelange eigenständig regelt. Sollte Atlantis Dienstleistungen dennoch aufgrund nicht abgeführter Umsatzsteuer des Beraters in Anspruch genommen werden, so ist der Berater verpflichtet, Atlantis Dienstleistungen von sämtlichen Forderungen, Schäden und Schadenersatzzahlungen freizustellen oder, falls dies nicht in dieser Angelegenheit durchführbar oder juristisch nicht durchführbar oder zulässig sein sollte, im Innenverhältnis freizustellen und alle erdenklichen Erklärungen abzugeben, die eine entsprechende Haftungsfreistellung von Atlantis Dienstleistungen zur Folge haben. Für Schäden und Verluste der Atlantis Dienstleistungen haftet der Berater und hat diese an Atlantis Dienstleistungen zu erstatten.

§ 9 Rechte Atlantis Dienstleistungen

1. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, von Leistungsverweigerungsrechten bezüglich der vertraglich vereinbarten Dienste und Leistungen Gebrauch zu machen, insofern der Nutzer mit einer und/oder mehrerer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist und – sofern eine Sicherheitsleistung hinterlegt ist – die geleistete Sicherheit verbraucht ist.

2. Im übrigen darf Atlantis Dienstleistungen ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn der Nutzer Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder eine Gefährdung des Netzes bzw. Telefonnetzes durch Rückwirkungen von Einrichtungen oder auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

3. Wenn es sich bei den vertraglich vereinbarten Diensten und Leistungen um die/eine Anrufweiterleitung einer Servicerufnummer auf die Zielrufnummer handelt, wird in diesen Fällen aus technischen Gründen eine Weiterleitung nicht vorgenommen.

4. Während der Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts durch Atlantis Dienstleistungen ist der Nutzer verpflichtet, entsprechende nutzungsunabhängige Entgelte (z.B. monatliche Grundgebühren, Bereitstellung, etc.) weiterhin in voller Höhe zu zahlen.

5. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Atlantis Dienstleistungen ist des weiteren berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahngebühren gemäß aktueller Preisliste zu berechnen.

6. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, von dem Nutzer bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder sonstigem zugelassenem Kreditinstitut aus dem europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des §11 TKV in doppelter Höhe der in der letzten planmäßigen Rechnung geltend gemachten Gebühren zu verlangen.

7. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, die Zugangsvermittlung des Beraters zu unterbrechen oder den Vertrag zu kündigen, wenn die vom Berater eingestellten Inhalte oder die Werbung für diese oder die Art der Werbung allgemein rechtswidrig sind oder ein Verstoß gegen gesetzliche und behördliche Bestimmungen, gegen den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste oder gegen die AGB oder anderweitige Vertragsbestandsteile vorliegt und Atlantis Dienstleistungen von der Rechtswidrigkeit oder dem Verstoß Kenntnis erlangt.

8. Verstößt der Nutzer trotz Abmahnung oder insbesondere in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen, gegen den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste oder gegen diese AGB oder anderweitige Vertragsbestandsteile, so kann Atlantis Dienstleistungen diesen Vertrag sowie alle weiteren mit dem Berater innerhalb von Atlantis Dienstleistungen bestehenden Verträge fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt Atlantis Dienstleistungen vorbehalten.

9. Soweit Atlantis Dienstleistungen dem Berater lediglich Servicerufnummern zur Verfügung stellt, haftet Atlantis Dienstleistungen nicht für Endkundenansprüche, die sich aus dem Inhalt und/oder der Abrechnungsdienstleistung ihrer Berater bzw. Dritter ergeben. Dementsprechende Reklamationen und Forderungen werden von Atlantis Dienstleistungen an ihre Vertragspartner weitergereicht. Atlantis Dienstleistungen behält sich bei Missbrauch die Abschaltung der Servicerufnummer und ein vorläufiges Zurückbehaltungsrecht der Anbietervergütung und der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung vor.

10. Verstößt der Nutzer gegen eine der Verpflichtungen aus diesen Vertragsbestimmungen, insbesondere gegen den Verhaltenskodex der FST, diese AGB, die jeweiligen Gesetze und Verordnungen, insbesondere auch Telekommunikationsgesetz (TKG) und diesbezügliche Verordnungen, oder einen sonstigen Vertragsbestandsteil, so ist er – sofern an anderer spezifischer Stelle dieser AGB keine andere Angaben bezüglich der Höhe der Vertragstrafe gemacht wurden – zusätzlich verpflichtet eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € je Verstoß (Einzelfall) an Atlantis Dienstleistungen zu zahlen. In jedem Fall hat der Nutzer für jegliche Rechtsberatungsnutzung seitens Atlantis Dienstleistungen und daraus resultierenden Kosten und Gebühren rechtsanwaltlicher Beratung und Arbeiten im Zusammenhang mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag, an Atlantis Dienstleistungen zu ersetzen. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Nutzers gegen Atlantis Dienstleistungen aufzurechnen.

11. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, vor und zum Abschluß des Vertrages, sowie während der Laufzeit die Bonität des Mitgliedes zu prüfen. Zu diesem Zweck können Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien, kontoführenden Banken, verbundenen Unternehmen, oder der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA eingeholt werden. Auf Anfrage des Nutzers benennt Atlantis Dienstleistungen die entsprechenden Unternehmen und Anschriften der Unternehmen. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, den genannten Auskunfteien sowie der SCHUFA, Daten des Nutzers aufgrund einer oder mehrerer nicht vertragsgemäßer Abwicklung(en) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses entsprechende Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Atlantis Dienstleistungen hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, insoweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Atlantis Dienstleistungen, eines Kunden, der SCHUFA oder einer anderen entsprechenden Auskunftei, oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden. Der Nutzer ist damit einverstanden und willigt ein, dass im Fall eines eventuellen Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA, die Daten an die nach dem und für den Wohnsitzwechsel zuständige SCHUFA übermittelt.

§ 10 Haftung / Gewährleistung

1. Atlantis Dienstleistungen erbringt Ihre Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb von Telekommunikationsanlagen. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, sofern Atlantis Dienstleistungen die Störung innerhalb der auf die Störungsmeldung folgenden 3 Werktage beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen, insoweit Atlantis Dienstleistungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder der Termin oder die Eigenschaft nicht zugesichert hat.

2. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Leistungen von Atlantis Dienstleistungen nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. Atlantis Dienstleistungen übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.

3. Wird der Berater von seinen eigenen Endkunden oder Beratern – vorausgesetzt bei einer Untervermietung/Überlassung, dass der Berater über eine Genehmigung von Atlantis Dienstleistungen zur Weiter-/Untervermietung/Überlassung, etc. einer Servicerufnummer, eines Dienstes oder einer Leistung (siehe §4 Abs.16. dieser AGB) verfügt – wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen und hat Atlantis Dienstleistungen hierfür im Innenverhältnis einzustehen, dann haftet Atlantis Dienstleistungen gem. §7 Abs.2 TKV höchstens bis zu einem Betrag von 12.500,- € (in Worten: Zwölftausend Fümfhundert Euro) je Schadensfall pro Endkunde/Drittberater. Gegenüber der Gesamtheit der Nutzer ist die Haftung auf 100.00,00 € (in Worten: Einhunderttausend Euro) je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben schadenverursachenden Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Für alle anderen Vermögensschäden gilt, dass die Haftung von Atlantis Dienstleistungen auf einen Betrag von € 5.000 je Schadensfall begrenzt ist.

4. Für schadensverursachende Ereignisse, welche auf den Übertragungswegen anderer Netzbetreiber eingetreten sind, haftet Atlantis Dienstleistungen nur in demselben Umfang gegenüber dem Nutzer, wie die Betreiber der Netze entsprechend gegenüber Atlantis Dienstleistungen haften würden. Ausgenommen davon ist die Haftung aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowohl der Netzbetreiber als auch der Atlantis Dienstleistungen.

5. Für andere Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden, haftet Atlantis Dienstleistungen für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (so genannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden wird ein Betrag in Höhe von maximal 10.000,- € angenommen. Soweit die Haftung auf Atlantis Dienstleistungen wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Atlantis Dienstleistungen.

6. Im Übrigen ist die Haftung der Atlantis Dienstleistungen grundsätzlich ausgeschlossen. Atlantis Dienstleistungen haftet insbesondere nicht für weitergehende Folgeschäden aufgrund von Störungen und Beschränkungen oder dergleichen, insofern diese nicht von Atlantis Dienstleistungen unverschuldet und unabwendbar sind. Atlantis Dienstleistungen haftet nicht für Vermögensschäden des Beraters, die durch die Abschaltung der Servicerufnummer bzw. Mehrwertdienstrufnummer und/oder des Dienstes selbst durch den Carrier oder durch Atlantis Dienstleistungen oder einen seiner Partner oder Erfüllungsgehilfen aufgrund rechtswidriger oder sonstiger missbräuchlicher Nutzung durch den Berater oder Dritter, die dem Verantwortungsbereich des Beraters zuzurechnen wären und sind, entstehen.

7. Atlantis Dienstleistungen tritt dem Berater ggf. Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche gegen Vertragspartner der Atlantis Dienstleistungen oder Dritte ab, insoweit dem Berater entsprechende Ansprüche wegen von den jeweiligen Vertragspartnern von Atlantis Dienstleistungen oder Dritten verursachten Störungen zustehen. Der Berater nimmt diese Abtretung an und Atlantis Dienstleistungen wird mit dieser Abtretung insoweit von der Haftung gegenüber dem Berater freigestellt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Ist die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Atlantis Dienstleistungen.

8. Atlantis Dienstleistungen übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verantwortungsbereich des Beraters angebotenen Informationen, Dienste, Leistungen und Mehrwertdienste keine Gewährleistung. Insbesondere haftet Atlantis Dienstleistungen nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass fehlerhafte Auskünfte befolgt werden.

§ 11 Störungsbeseitigung

1. Soweit Störungen auftreten, hat der Nutzer diese unverzüglich an Atlantis Dienstleistungen zu melden.

2. Atlantis Dienstleistungen wird Störungen im Sinne der jeweiligen zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen ihrer Leistungen und Dienste beseitigen. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Einzelleistungen von Atlantis Dienstleistungen nur nach der Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von entsprechenden Übertragungswegen und Vermittlungssystemen durch den Teilnehmernetzbetreiber, Carrier und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. Atlantis Dienstleistungen übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit entsprechender Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung der jeweiligen Einzelleistungen. Atlantis Dienstleistungen wird jedoch die ihr gegebenenfalls zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Berater abtreten.

3. Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Nutzer selbst zu vertreten hat oder wenn eine vom Berater/Mitglied gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Nutzer zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Nutzers oder durch vom Nutzer beauftragte Dritte in die von Atlantis Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Leistungen und/oder Dienste und/oder Anlagen oder durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Nutzer oder durch vom Nutzer beauftragte Dritte verursacht sind oder verursacht worden sind.

4. Atlantis Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von Atlantis Dienstleistungen, die zurückzuführen sind auf:

a) Eingriffe des Beraters oder Dritter in das von Atlantis Dienstleistungen genutzte Netz bzw. Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege;

b) den ungeeigneten, unsachgemäßen, oder fehlerhaften Anschluß an Telekommunikationsnetze;

c) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluß an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Berater oder Dritte;

d) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der Atlantis Dienstleistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch Berater oder Dritte, sofern diese nicht auf einem Verschulden von Atlantis Dienstleistungen beruhen und darauf vollständig zurückzuführen sind.

5. Hat der Nutzer die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Überprüfung der Leistung und Leitungen oder Anlagen sowie die für eine etwaige Störungsbeseitigung anfallenden Kosten und Gebühren ausschließlich vom Nutzer zu tragen.

6. Die Störungsbeseitigung der an den Anschlüssen von Atlantis Dienstleistungen angeschlossenen Endeinrichtungen obliegt ausschließlich dem Nutzer.

7. Sind mit der durch die Störungsmeldung und der daraus resultierenden Störungsbeseitigung auf Wunsch des Nutzers gleichzeitig Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, so sind diese von der Störungsbeseitigung gesondert zu zahlen, da diese rechnerisch abgegrenzt sind.

8. Eine Störung liegt ebenfalls bei notwendig durchzuführenden Wartungsarbeiten der Atlantis Dienstleistungen nicht vor. Diese werden dem Nutzer, soweit möglichst frühzeitig angezeigt.

§ 12 Höhere Gewalt

1. Ereignisse höherer Gewalt, die vertragliche Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Atlantis Dienstleistungen, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben.

2. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch Atlantis Dienstleistungen unverschuldet sind. Atlantis Dienstleistungen wird den Berater unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

3. Atlantis Dienstleistungen ist grundsätzlich in Fällen der höheren Gewalt von der Leistungspflicht befreit.

§ 13 Datenschutz / Urheberrechte

1. Atlantis Dienstleistungen wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen des TKG, der TDSV sowie des BDSG und TDDSG jeweils in der aktuellen Fassung. Alle von Atlantis Dienstleistungen im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten (Bestandsdaten) sowie die während der Nutzung entstehenden Daten (Bewegungsdaten) werden daher ausschließlich für den Zweck der Vertragserfüllung sowie zum Zweck der Abrechnung erhoben, gespeichert und genutzt, soweit nicht das ausdrückliche Einverständnis des Mitglieds zu einer darüber hinausgehenden Nutzung vorliegt. Ausgenommen hiervon sind anonymisierte Nutzerprofile (Logfiles).

2. Eine Weitergabe von Bestandsdaten oder Bewegungsdaten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds findet weder im Rahmen von Verkauf, Miete, Leihe noch Schenkung statt. Ausgenommen hiervon sind:

- die Übermittlung von Zahlungs- und Abrechnungsdaten an Dienstleister im für die Abrechnung notwendigen Umfang für die Dauer des Abrechnungsvorgangs,
- die Übermittlung von Mitgliedsdaten zur Einholung einer Bonitätsauskunft, z.B. an die SCHUFA,
- die Übermittlung von Mitgliedsdaten an den Berater im Falle der Uneinbringbarkeit einer Forderung,
- die Übermittlung von Bestands- und/oder Bewegungsdaten an Ermittlungsbehörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung oder Aufklärung einer möglichen Straftat, eines möglichen Vergehens oder einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit, sonstigen Dritten bei Glaubhaftmachung von Verletzung derer Rechte, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte etc.

3. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, Bestandsdaten im für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang Dritten über die Plattform zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Berater (Beraterprofil), soweit dieser nicht eine pseudonymisierte Veröffentlichung seines Profils gewählt hat.

4. Der Inhalt dieser Datenschutzerklärung ist jederzeit online abrufbar. Die Zustimmung zur Datennutzung im hier niedergelegten Umfang kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber Atlantis Dienstleistungen widerrufen werden. In diesem Falle steht Atlantis Dienstleistungen ein Sonderkündigungsrecht zu.

5. Der Berater räumt Atlantis Dienstleistungen für die Dauer dieses Vertrages sowie unter den Bedingungen dieses Vertrages, die zur Vertragszweckerreichung notwendigen Rechte an seinen Inhalten ein. Der Berater räumt Atlantis Dienstleistungen hierbei insbesondere das Recht ein, seine Inhalte sowie deren Beschreibungstexte auf Servern zu speichern, zu Sicherungszwecken zu kopieren, sowie zum Abruf über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel (leitungs- sowie funkbasiert) bereitzuhalten und zu ermöglichen, um den Mitgliedern an Orten und Zeiten ihrer Wahl Zugang zu den Inhalten des Beraters im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu gewähren. Atlantis Dienstleistungen ist berechtigt, das überlassene Material, insbesondere auch Logos und Texte, auf sämtliche Arten ohne weitere Zustimmung für die Dauer des Vertrages zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und vorzuführen.
Der Berater garantiert, dass er selbst über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte verfügt und stellt Atlantis Dienstleistungen bei einem Verstoß von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte frei. Atlantis Dienstleistungen gewährt und garantiert keinen Konkurrenz- und/oder Bestandsschutz gegenüber anderen Beratern oder Dritten. Andere Berater können Inhalte mit gleichen oder ähnlichen Leistungen über die Online-Plattform anbieten.

§ 14 Telefonüberwachung

Das heimliche Mithören von Gesprächen ist verboten. Zulässig jedoch ist das Mithören von Telefongesprächen, wenn dies den Gesprächsführenden vorher offenbart wird.

Zu Ausbildungs-, Trainings- und Beweiszwecken bei streitigen Rechtsangelegenheiten behält sich Atlantis Dienstleistungen die Aufzeichnung von Gesprächen vor. Hierüber erklären sich die Gesprächsführenden jederzeit einverstanden.

§ 15 Laufzeit / Kündigung / Bonität

1. Soweit mit dem Nutzer schriftlich nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern (Nutzer und Atlantis Dienstleistungen) jederzeit ohne Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung kann von beiden Seiten per Post, per E-Mail oder Fax erklärt werden.

2. Das Vertragsverhältnis kann von den Parteien außerordentlich gekündigt werden, wenn wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten und angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist. Als wichtiger Grund gelten für Atlantis Dienstleistungen auch folgende Gründe:

a) Wenn der Nutzer ein vertragswidriges Verhalten, wie z.B. auch Manipulationen und betrügerische Handlungen, vornimmt.

b) der Nutzer wiederholt trotz Anmahnung oder Abmahnung gegen seine Verpflichtungen gemäß dieser AGB oder sonstige Vertragsbestandsteile wie z.B. auch des Verhaltenskodexes für Telefonmehrwertdienste der FST e.V. oder eine Pflicht verstößt.

c) Wenn Atlantis Dienstleistungen oder einer seiner Vertragspartner innerhalb eines Monats mehrere  Verbraucherbeschwerden zu einer vom Berater geschalteten Servicerufnummer oder eines anderen Dienstes oder Inhaltes sowie Art und Inhalt seiner Beratung erhält.

d) Wenn gegen Atlantis Dienstleistungen oder einen ihrer Vertragspartner wiederholt Verwaltungsakte (Abschaltaufforderungen, Verbot der Rechnungslegung, Bußgelder etc.) ergingen, die Servicerufnummern oder Dienste oder Inhalte des Beraters betrafen.

e) Wenn die Partner von Atlantis Dienstleistungen die mit Atlantis Dienstleistungen abgeschlossenen Verträge für Dienste ihrerseits außerordentlich kündigen oder Dienste aufgrund regulierungs-, steuerbehördlicher oder gerichtlicher Maßnahmen untersagt werden oder untersagt zu werden drohen.

f) Wenn das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung oder der Zahlung seiner Gebühren im Rückstand oder in Verzug ist oder gegen ihn, einen Gesellschafter oder den Inhaber seiner Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet oder durch ihn angestrebt oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt worden ist, die Überschuldung droht oder eine Sicherheitshinterlegung aufgebraucht ist und/oder nicht rechtzeitig hinterlegt wurde oder seine persönlichen Finanzverhältnisse sich in einer anderen Art und Weise nachteilig verändert haben.

g) Wenn der Nutzer einer anderen Zahlungsverpflichtung bei Atlantis Dienstleistungen oder einem ihrer Unternehmensbereiche, einem Teilunternehmen, einer Niederlassung oder sonstigen Angebotsbereich dieser, nicht nachkommt oder ein bestehender Vertrag außerordentlich gekündigt wird.

h) Wenn die Dienste und Leistungen aufgrund eines Leistungsverweigerungsrechts der Atlantis Dienstleistungen gemäß §9 dieser AGB, insbesondere §9 Abs.1 dieser AGB, berechtigterweise nicht erbracht wird oder eine missbräuchliche Nutzung der entsprechenden Dienste und Leistungen durch den Berater vorgenommen wird oder von solch einer ausgegangen werden kann.

i) Wenn das Mitglied Zahlungen, ganz gleich ob mit oder ohne einer entsprechenden Ankündigung – auch bezüglich §15 Abs.2g dieser AGB – einstellt.

3. Insofern Atlantis Dienstleistungen den Vertrag aus einem vom Nutzer zu vertretenden wichtigen Grund kündigt (z.B. wegen Nichterfüllung seiner Pflichten), dann hat der Nutzer die Aufwendungen für die bereits angefallenen oder durchgeführten Arbeiten, Leistungen und Dienste von Atlantis Dienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung für die entsprechend hervorgehende Vertragslaufzeit/Vertragsdauer und daraus resultierenden Gebühren dennoch zu zahlen. Dies gilt auch, falls die Kündigung durch den Nutzer erfolgte, es sei denn, Atlantis Dienstleistungen hat die Kündigung zu vertreten. Desweiteren gilt dies auch für den Fall, dass die Dienste und Leistungen nicht oder nicht mehr genutzt werden.

4. Im Falle einer Kündigung oder Beendigung des Vertrages aufgrund wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts der Atlantis Dienstleistungen fallen die dem Berater durch Atlantis Dienstleistungen zugeteilten Servicerufnummern grundsätzlich an die Atlantis Dienstleistungen und/oder deren Carrier, und/oder Service-Partner zurück. Servicerufnummern, die der Berater selbst in das Vertragsverhältnis mit Atlantis Dienstleistungen mitgebracht hat und/oder die nicht im Wege der abgeleiteten Zuteilung zugeteilt wurden, werden abgeschaltet und fallen an den Berater zurück. Soweit Servicerufnummern, Dienste und Leistungen an Atlantis Dienstleistungen zurückfallen hat der Berater in keiner Art und Weise Ersatzansprüche, insbesondere z.B. auch keine Ansprüche aufgrund zuvor durchgeführten Werbemaßnahmen des Beraters mit der oder für die entsprechende/n Servicerufnummer.

5. Verbleibende Guthaben des Nutzers wird Atlantis Dienstleistungen bei Vertragsbeendigung unter Abzug der hierdurch verursachten Kosten an den Nutzer auszahlen. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung an eine bundesdeutsche Bank.

6. Jede Kündigung – ganz gleich aus welchem Grund und Anlass – hat schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax zu erfolgen.

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind – soweit nichts anderes (z.B. Online-Formular) im Vertrag vereinbart - in schriftlicher Form abzugeben. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sowie für den Verzicht auf Schriftformerfordernisse, bedürfen der Schriftform und – soweit nichts anderes in diesen AGB oder ausdrücklich in einem anderen schriftlichen Vertrag vorgesehen – der Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Abänderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Atlantis Dienstleistungen räumt dem Nutzer die Möglichkeit und das Recht ein, bestimmte Mitteilungen der Einfachheit halber per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Beraternummer/Zugangsnummer und/oder Vertragsnummer im Bezug, wie nachfolgend unter a) und b) beschrieben zu übersenden oder sogar online im Nutzeraccount direkt online abzuändern. Für die Fälle der Übermittlung diesbezüglich wird Atlantis Dienstleistungen dem Nutzer eine Bestätigung in Schriftform (wahlweise per E-Mail, Fax oder per Post) übermitteln. In den übrigen Fällen gilt §127 BGB.

a) Mitteilungen bezüglich Änderungen der Bankverbindung oder Rechnungsanschrift des Nutzers.

b) Die Übermittlung von Anfragen z.B. bezüglich Support, Service u.ä.

2. Den gesamten Vertrag zwischen dem Nutzer und Atlantis Dienstleistungen bilden: der Vertrag, das abgesendete Anmeldeformular (online oder auch schriftlich) sowie die späteren Reservierungs-, Buchungs- und Beauftragungsformulare (online oder auch schriftlich), die Preislisten und Vergütungslisten (Konditionsmodelle), die Leistungsbeschreibungen (online oder gezeichnete Schriftform), diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Informationen und sonstige Hinweise und ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.

3. Atlantis Dienstleistungen kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen. Der Nutzer selbst kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder auch nur seinen Anspruch auf einzelne Leistungen hieraus an Dritte nur abtreten, wenn Atlantis Dienstleistungen vorher schriftlich und mit Zeichnung zustimmt. §354 a HGB bleibt unberührt.

4. Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen und/oder Bedingungsteile davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.

5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich möglich, ist Holzgerlingen. Insoweit mit dem Nutzer jedoch das Vertragsverhältnis über ausländische Servicerufnummern, Dienste und/oder Leistungen betrifft, so unterfällt dieses, ggf. einzelne, Vertragsverhältnis den jeweiligen Bestimmungen des Landes, in welchem die Servicerufnummer geschaltet wird.

Atlantis Dienstleistungen
Kunden- und Beraterservice

Gültigkeit dieser AGB: ab 01.11.2009

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